Glossar

 

Informationen für den Endkunden

 
Beim freien Strommarkt werden die vertraglichen Bedingungen nicht von der Strombehörde AEEG festgelegt, sondern zwischen dem Händler und Endverbraucher.

 
Die nationale Strombehörde AEEG legt die vertraglichen Bedingungen fest.

 
Der POD ist ein Kodex, der den physischen Punkt eindeutig identifiziert, wo der Stromverteiler liefert und der Endverbraucher konsumiert. Dieser ist aus Buchstaben und Zahlen zusammengesetzt.

 
Es wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:

Anschluss Haushalt: höchstens zwei Wohneinheiten, Verwendung für die Versorgung von privaten Aufladestrukturen für Elektrofahrzeuge, anliegende oder zur Wohnung gehörende Lokale mit Zweckbestimmung als Studios, Büros, Labors, Praxisräume, Keller oder Garagen zu landwirtschaftlichen Zwecken, sofern die Nutzung über einen einzigen Abnahmepunkt je Wohnung und anliegenden Lokalen erfolgt und die verfügbare Leistung nicht höher als 15 kW ist.

Anschluss Nichthaushalt: jene Anschlüsse, die nicht für oben genannte Zwecke verwendet werden. (z.B. Geschäft, Hotel, Büro)

 
Bei Haushalten wird zwischen Erst- und Zweitwohnung unterschieden. Die Einstufung hat Einfluss auf die Verrechnung der Komponenten im Bezug auf den Transport, Verkauf und Steuern.

 
Bezieht sich auf den Namen des Angebots, die der endverbraucher für die Stromlieferung ausgewählt hat.

 
ist jener Stichtag, ab der die Stromlieferung lt. vertraglichen Bedingungen beginnen kann. Das Datum bezieht sich aber nicht auf jenen Tag, an dem der Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen wurde. Kann sich aber auch auf eine Vertragsänderung beziehen (z.B. Umschreibung oder Erneuerung des Vertrages).

 
Die Anschlussleistung ist im Vertrag festgehalten und wird vom Stromanbieter zur Verfügung gestellt. Die gängigsten Anschlussleistungen liegen bei 3 kW bzw. 4,5 kW.

 
Die verfügbare Leistung ist die Höchstleitung, die der Endverbraucher beziehen kann, vor die Stromzufuhr unterbrochen wird.

 
kWh ist die Einheit zur Messung des Verbrauches. Es ist jene Energie, die ein Gerät mit Leistung von 1 Kw in einer Stunde verbrauchen würde. Der Verbrauch wird auf der Stromrechnung in kWh angegeben.

 
kW ist die Einheit der Anschlussleistung.

 
Ist die Einheit des Blindstromes

 
Der Preis ist abhängig von den Verbrauchswerten die bei Tag bzw. Nacht benötigt werden. Der Preis des verbrauchten Abend-, Nacht- und Feiertagsstrom ist geringer wie jener der tagsüber verbraucht wird.

Zone F1: Montag bis Freitag 08:00 – 19:00 Uhr, außer feiertags

Zone F2: Montag bis Freitag 07:00 – 08:00 und 19:00 – 23:00 Uhr, außer feiertags. Samstag 07:00 – 23:00 Uhr, außer feiertags

Zone F3: Montag bis Samstag 00:00 – 07:00 Uhr und 23:00 – 24:00 Uhr Sonntag und Feiertage den ganzen Tag

Zeitzone F2+F3 oder F23:
Montag bis Freitag 19:00 – 08:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage den ganzen Tag
Alle Stunden der Zonen F2 und F3

 
Der Zählerstand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dieser wird vom Verteiler an den Stromlieferanten mitgeteilt.

Selbstablesung: Der Endverbraucher teilt dem Stromlieferanten zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zählerstand auf dem Zählerdisplay mit.

Erfasster Verbrauch: Die erfassten kWh zwischen zwei Ablesungen.

Verrechneter Verbrauch: Sind die kWh, welche auf der Rechnung für eine bestimmte Periode fakturiert wurden.

Geschätzter Verbrauch: Liegt die effektive Ablesung zum Zeitpunkt der Fakturierung nicht vor, wird der Verbrauch auf Grund vorhergehender Verbrauchsdaten des Endkunden geschätzt.

 
EF= Zeitzonenzähler: Dieser Zähler ist in der Lage die Verbrauchsdaten nach den bereits genannten Zeitzonen zu erfassen.
EO=Stundenzähler: Dieser Zähler ist in der Lage die Verbrauchsdaten pro Stunde zu erfassen.

 
Ist jener Einheitspreis, den der Kunde pro kWh Verbrauch, pro kW Leistung und pro Zeiteinheit (Tag, Monat, Jahr) zahlt.

 
Einige Einheitspreise haben einen unterschiedlichen Wert je nach Verbrauch in Stufe/Jahr. Jede Stufe enthält ein Minimum und ein Maximum (z.B. 0 - 1800 kWh, 1801 - 2640 kWh usw.). Bei jeder Stromrechnung wird die Unterteilung in den Verbrauchsstufen auf Grund des durschnittlichen Tagesverbrauches angewandt.

Beispiel: Angenommen der Kunde verbraucht pro Tag 8 kWh, der Jahresverbrauch errechnet sich somit 8x365 Tage = 2920 kWh/Jahr  d.h. der Kunde fällt in die Stufen 1 - 3. Die Unterteilung erfolgt so: 4,93 kWh in der 1. Stufe, 2,30 kWh in der 2. Stufe und 0,77 kWh in der 3. Stufe.

 
Der Skonto ist eine Preisreduzierung, welcher in der Rechnung als absoluter Wert in Euro oder als Prozentsatz auf den Bezugspreis angegeben wird. Der Skonto kann sowohl auf einen Einheitspreis, als auch auf die einzelnen bzw. mehreren Stromkomponenten angewandt werden (z.B. Kompnenten Stromverkauf - PE, PD, usw.)

 
Sind jene Kosten, die der Stromlieferant für Ein- und Verkauf der Energie an den Endkunden verrechnen darf. Es können auch zusätzliche Ausgleichskosten verrechnet werden. In der Stromrechnung werden zwischen fixen und variablen Kosten unterschieden.

 
Sind Fixkosten, die unabhängig vom Verbrauch an den Endkunden verrechnet werden. Die Einheit wird in €/Kunde/Monat auf der Rechnung angegeben. Die Fixgebühren beinhalten Kosten in Bezug auf die Stromvermarktung und Stromverteilung (Teil der Fix-Komponenten).

 
Deckt die Fixkosten der kommerziellen Verwaltung der Kunden. In den Bestimmungen, welche die Bedingungen des gebundenen Marktes festlegen wird die Stromvermarktung mit dem Namen "PCV" (prezzo commercializzazione vendita - Stromvermarktungspreis) auf der Stromrechnung wiedergegeben. Jener Preis wird auf Grund durchschnittlicher Kosten eines Stromlieferanten des freien Marktes von der Strombehörde festgelegt.

 
Sind die Kosten, welche der Stromlieferant in Bezug auf Einkauf und Verteilung der Energie trägt. Die Einheit wird in €/kWh auf der Rechnung angegeben. Die variablen Kosten auf der Rechnung beinhalten die Kosten der Energie, der Verteilung, der Verteilungskomponente und der Ausgleichskomponente (betrifft Kunden im gebundenen Markt).

 
Deckt die Kosten in Bezug auf den Stromeinkauf. In den Bestimmungen, welche die Bedingungen des gebundenen Marktes festlegen, wird die Energie mit dem Namen "PE" (prezzo energia-Energiepreis) wiedergegeben und trimestral von den Strombehörde angepasst. Der Energiepreis beinhaltet bereits die Stromverluste der Verteilernetzes, ausgeschlossen anderer Bestimmungen in den Verträgen des freien Marktes.

 
Deckt die Kosten des Verteilungsdienstes, d.h. jener Dienst, der das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage sichert. In den Bestimmungen, welche die Bedingungen des gebundenen Marktes festlegen wird die Energie mit dem Namen "PD" (prezzo di dispacciamento-Verteilungspreis) wiedergegeben und trimestral von den Strombehörde angepasst.

 
Diese Komponente, bezeichnet als "DISPbt" wird bei jenen Kunden angewendet, welche im gebundenen Markt sind oder den Haushaltskunden und kleinen Unternehmen, welche in den freien Markt gewechselt sind.

 
Diese Komponente, bezeichnet als "PPE", garantiert das Gleichgewicht zwischen den effektiven Kosten für Einkauf und Verteilung der Energie im gebundenen Markt und den Kosten, welche die Kunden seit 1. Januar 2008 für diesen Dienst zahlen mussten. Kunden des freien Marktes sind dieser Komponente nicht unterworfen.

 
Als Stromtransport versteht man all jene Leistungen des Stromlieferanten (gebundener und freier Markt) in Bezug auf Transport der Energie auf dem nationalen Verteilernetz, sowie lokale Verteilung bis zur Abgabe an den Zähler des Endkunden. In der Stromrechung unterscheidet man zwischen Fixkosten, variable Kosten und Leistungsgebühr, welche die Kosten für Transport, Verteilung, Messung sowie allgemeine Gebühren decken.

 
Sind alle Fixkosten des Stromtransportes, die unabhängig vom Verbrauch an den Endkunden verrechnet werden. Die Einheit wir in €/Kunde/Monat auf der Rechnung angegeben.

 
Ist jener Betrag, der im Verhältnis zur Anschlussleistung vom Endkunden geschuldet ist. Wird in €/kW/Monat auf der Rechnung angegeben. Bsp.: hat der Kunde eine Anschlussleistung von 3 kW und der Einheitspreis ist 0,4278 €/kW/Monat, so wird ihm die Gebühr wie folgt angelastet: 3 kW * 0,4278 = 1,28 € pro Monat.

 
Sind alle Kosten in Bezug auf den Transport der verbrauchten Energie des Endkunden im Netz. Die Einheit wird in €/kWh auf der Rechnung angegeben.

 
Dieser Bonus wird von der Regierung über die Strombehörde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden den einkommensschwachen Familien gewährt. Der Bonus wird auch jenen gewährt, die eine physische Beeinträchtigung vorweisen und auf Grund einer schweren Krankheit auf die Benützung von elektrischen Geräten zum Erhalten des Lebens angewiesen sind.

 
Die Steuern der Stromlieferung sind:

Staatssteuer auf Verbrauch (accisa): Berechnungsgrundlage hierfür sind die Verbrauchsdaten (kWh) des Endkunden. Haushaltskunden mit Erstwohnsitz und einem Anschlusswert von bis zu 3 kW erhalten einen Vergünstigung.

Mehrwertsteuer (IVA): Berechnungsgrundlage sind die Gesamtkosten, die sich auf der Rechnung befinden. Bei Haushaltsanschlüssen wird ein Mwst Satz von 10%, bei Nichthaushaltsanschlüssen und öffentliche Beleuchtung wird ein MwSt Satz von 21% angewendet.

 
Sind zusätzliche Kosten, die in Bezug auf Stromverkauf, Netzkosten und Steuern anfallen. Diese sind die Anschlussgebühren, Kautionen oder Verzugszinsen. Die Zusatzkosten können je nach Typologie ev. auch der Mehrwertsteuer unterliegen.

 
Diese Komponente kann dem aktuellen Stromlieferanten aufgrund nicht bezahlter Rechnungen des vorhergehenden Anbieters angelastet werden. Der Betrag wird von der Strombehörde festgelegt. Bei Verrechnung jener Komponente unter Zusatzkosten muss folgendes auf der Stromrechnung angegeben werden: "In dieser Rechnung wird Ihnen aufgrund offener Posten des verhergehenden Lieferanten die Komponente CMOR angelastet. Bei Fragen im Bezug auf die Verrechnung wenden Sie sich bitte an den vorhergehenden Anbieter oder rufen Sie unter folgender Nummer an: 800 166 654. Genauere Details befinden sich auf der Internetseite der Strombehörde: www.autorita.energia.it

 
Dabei spricht man von den Energieverlusten, die während der Lieferung der Energie zum Verbrauchstelle anfallen. Der prozentuelle Anteil wurde mit 10,4% von der Strombehörde festgelegt. (D.h. wenn 110,4 kWh von der Zentrale bis zum Endpunkt transportiert werden, kommen nur mehr 100 kWh zum Verbrauchstelle an). Der Energiepreis kann abzüglich oder inklusive der Verluste angegeben werden.

  Einheitspreis in €/kWh kWh Gesamt €
Abrechnungsmodalität A – Energiepreis inklusive Verluste
Energie 0,1104 100 11,04
Abrechnungsmodalität B – Energiepreis getrennt von Verluste
Energie 0,1000 100 10
Verluste 0,0104
(10,4% von 0,1000)
100 1,04
gesamt Mod. B     11,04
Abrechnungsmodalität C – Energiepreis getrennt von Verluste
Energie            0,1000 100 10
Energiepreis auf Verluste 0,1000       10,4
(10,4% von 100)
1,04
gesamt Mod. C              

11,04

 

Der Preis lt. Strombehörde ist inklusive Netzverluste angegeben und sieht die Abrechnungsmodalität A vor.

 
Die Systemlasten sind gesetzlich festgelegt und werden von Endkunden geschuldet. Auf der Rechnung sind diese in den Netzkosten enthalten. Sie decken verschiedene Gebühren:

Komponente A3: Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen

  • Komponente A4: Finanzierung der Sondervereinbarungen zu Tarifen
  • Komponente A5: Finanzierung von Forschung und Entwicklung
  • Komponente A6: nicht mehr einholbare Kosten aufgrund der Liberalisierung des Strommarktes
  • Komponente AS: Deckung der Kosten auf Grund der Neuregelung von einkommenschwachen Kunden und/oder physischen Einschränkungen lt. Beschluss vom 28. Dezember 2007
  • Komponente UC3: Kostendeckung von Lieferung, Verteilung und Messung elektrischer Energie
  • Komponente UC4: Deckung der Tarifintegrierung für kleinere E-Werke
  • Komponente UC6: Deckung der Kosten aus Sicherung der Qualitätsstandards
  • Komponente UC7: Deckung der Gebühren aus Messung und Eingriffe zur Sicherung der Energieeffizienz des Endverbrauchs
  • Komponete A2 e MCT: Abbau der Atomkraftwerke und Wiederherstellung der Raumordnung.

Einmal im Jahr werden im Detail der Stromrechnung die gesamten bezahlten Systemlasten aller Kunden angegeben sowie auf der Internetseite der Strombehörde veröffentlicht.